
Der Bank zugehende Schriftstücke - insb. Wechsel und Scheck s - sollen gem. den AGB mit urkundenechten Schreibstoffen hergestellt und unterzeichnet sein. Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob urkundenechte Schreibstoffe verwendet worden sind. Für Schäden, die durch Verwendung nicht urkundenechter Schreibstoffe verursacht worden sind, h....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/schreibstoffe/schreibstoffe.htm
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