
Manchmal besteht für einen Unternehmer die Notwendigkeit eine Zahlung zu leisten, um an eine Information oder einen Auftrag zu gelangen. Derartige Zahlungen werden als Schmiergelder bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht etwa um Geschenke an eine andere Person, denn es wird ja eine Gegenleistung vom Zahlungsempfänger erwartet, was bei Geschenken...
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Bestechungsgelder sowie Schmiergelder sind Aufwendungen mit denen anderen Vorteile gewährt und im Gegenzug Vorteile erwartet werden. Bestechungsgelder unterliegen dem Abzugsverbot und können daher nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn die Zahlung eine rechtswiedrige H...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Schmiergelder, Geldgeschenke und Ähnliches, die einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens oder einer Behörde gemacht werden, um eine bevorzugte Behandlung (v. a. bei der Vergabe von Aufträgen) zu erreichen (Bestechungsgelder). Das vertragliche Versprechen von Schmiergeldern ist sittenw...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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