
Schlüsselrecht (Schlüsselgewalt), das Recht der Ehefrau, die zur Haushaltung nötigen Kauf- und sonstigen Verträge selbständig abzuschließen, Verpflichtungen einzugehen und die nötigen Ausgaben zu bestreiten, während sie sonst sich nur unter Zustimmung ihres Ehemanns mit rechtlicher Wirksamkeit verpflichten und Verträge abschließen kann. D...
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