[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. et neutr welches im letztern Falle das Hülfswort haben bekommt. 1) Schleim verursachen, Schleim geben, von sich geben; als ein Neutrum. Die Graupen schleimen schon Gewisse Speisen schleimen, wenn sie Schleim in dem Körper verursachen. 2) Von dem Schleime befreyen, reinigen. ...
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