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Präzedenzurteil

Präzedenzurteil Logo #42834Mit Präzedenzurteil wird ein Urteil bezeichnet, dass Entscheidungen enthält, die für künftige Fälle bindend sind. Das deutsche Prozessrecht kennt eine formale Bindung an Präzedenzurteile. Für weiteres siehe unter Fallrecht.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/praezedenzurteil.php

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Präzedenzurteil Logo #42834Siehe unter Fallrecht.
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