[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schirmvogt, des -es, plur. die -vögte, ein ehedem übliches Wort, den Schutzherrn eines Stiftes oder Ortes zu bezeichnen In einigen Gegenden Oberdeutschlandes wird es noch für Vormund gebraucht. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1621
Mit Schirm- oder Kirchenvogt wurde ein König oder Adliger bezeichnet, der ein lehensherrschaftsähnliches Recht an einem Kirchengut (sog. Vogtei) hatte. Zugleich kam ihm in dieser Rolle auch eine Schutzfunktion über die jeweilige Kirche zu. Dieses Recht ist dadurch entstanden, dass der König oder Adlige der Kirche das betroffene Gut geschenkt si... Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/schirmvogt.php