[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Schildlehen, des -s, plur. ut nom. sing ein Lehen, welches mit Kriegsdiensten verdienet werden muß; ein adeliges Lehen, im Gegensatze eines bürgerlichen oder Bauerlehens. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1542