
Schiffsmannschaft (Schiffsbesatzung), die zum Schiffsdienst bestimmte Mannschaft eines Schiffs. Nach der deutschen Seemannsordnung werden auch die Schiffsoffiziere mit Ausschluß des Schiffers zur S. gerechnet, desgleichen ist unter Schiffsmann auch jeder Schiffsoffizier (erster, zweiter Steuermann, Bootsmann) mit Ausnahme des Schiffers zu verstehe...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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