
Scheinhalterschaft bezeichnet eine Handlung die nach {§|271|stgb|juris} StGB wegen mittelbarer Falschbeurkundung strafbar sein kann. Es handelt sich dabei um die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, ohne selbst Fahrzeughalter zu sein. == Weblinks == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinhalterschaft
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