
Scheckinkasso . 1. Auch: Scheckinkasso . Inkasso des Scheckgegenwert s, der bei einer Bank von dem Scheck -nehmer oder einem Dritten eingereicht worden ist, zur Gutschrift nach Eingang auf dessen Bankkonto. Übl. ist allerdings sofortige Gutschrift des eingereichten Scheck s »Eingang vorbehalten« mit entspr. Wertstellung auf seinem Konto und ...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/scheckeinzug/scheckeinzug.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.