[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schadbürge, des -n, plur. die -n, nur noch in einigen Gegenden, ein zweyter Bürge, welcher sich verbindet, den Hauptbürgen im Nothfalle schadlos zu halten; der Schadlosbürge, Rückbürge. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_0_686