[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Schüttgeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, ein von schütten, pfänden, nur in Niederdeutschland übliches Wort, dasjenige Geld zu bezeichnen, welches der Eigenthümer für sein gepfändetes Vieh bezahlen muß.
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