
Der freie Empfang von allgemein zugänglichen Programmen ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht, das Vorrang vor Entscheidungen von Behörden, politischen Instanzen, kommunalen Gremien und privaten Interessenten hat.Die Wahlfreiheit des Zuschauers ergibt sich aus einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in St...
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