
Der Sachverständige haftet (Sachverständigenhaftung) für Befund und Gutachten den Parteien bzw. seinem Vertragspartner persönlich und unmittelbar für den durch das Gutachten verursachten Schaden. Nach ständiger Rechtsprechung in Liechtenstein und Österreich trifft den Sachverständigen eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht auch zugunste...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverständigenhaftung
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