[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Sachverstand, des -es, plur. car. in der Logik, derjenige verstand, welcher vermittelst eines Verhältnisses der unmittelbar erzählten Sache gegen andere entferntere bestimmt wird; zum Unterschiede von dem Wortverstande oder buchstäblichen Verstande S. Sache 4.
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