
Eine im Zusammenhang mit der Patentierbarkeit von Erfindungen wichtige Begrifssabgrenzung. Er stammt vom BGH, der entschieden hat, dass eine Technik nur dann vorliegt, wenn sie unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte erfolgt. Infolgedessen ist S...
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=T&id=25791&page=1

Eine im Zusammenhang mit der Patentierbarkeit von Erfindungen wichtige Begrifssabgrenzung. Er stammt vom BGH, der entschieden hat, dass eine Technik nur dann vorliegt, wenn sie unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte erfolgt. Infolgedessen ist Software meistens nicht patentierbar, denn Software ist immateriell und erfordert...
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=T&id=25791&page=1
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