
Unter dem Sachleistungsprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versteht man die Bereitstellung von Leistungen durch die Krankenkasse. Der Patient, entweder das Krankenkassenmitglied oder ein mitversicherter Familienangehöriger, nimmt dabei Leistungen zur Krankenbehandlung in Anspruch, ohne dafür eine Rechnung vom Leistungserbringer...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sachleistungsprinzip
principle of benefits in kindStrukturprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Versicherten erhalten im Krankheitsfall die erforderlichen medizinischen Gesundheitsleistungen, ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen, als Naturalleistungen. Das Sachleistungsprinzip verpf...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/s/index_00097.html

Sachleistungsprinzip, Sozialversicherung: Bereitstellen medizinischer Dienstleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung als Naturalleistung. Das Sachleistungsprinzip ist Strukturmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung. Es verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, eine ausreichende, zw...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Wer in Deutschland krank wird und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält die Leistungen - bis auf wenige Ausnahmen - ohne an Ort und Stelle dafür zahlen zu müssen (Sachleistungsprinzip). Die Kosten werden mit den Krankenkassen abgerechnet. Leistungen sind z. B. die...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42142

Siehe: Tiers payant
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42394

In der Gesundheitswirtschaft : Strukturprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), nach dem die GKV-Versicherten im Krankheitsfall die notwendige medizinische Leistung erhalten, ohne hierfür in finanzielle Vorleistung treten zu müssen. Die Versicherten müssen lediglich die gesetzlich festgelegten Selbstbeteiligung en direkt bezahlen. Di....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sachleistungsprinzip/sachleistungs
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