
Eine Sachgründung ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft, bei der die Gründungsgesellschafter ihre Einlage ganz oder zum Teil in anderen Werten als in Geld einbringen. Im einzelnen kann die Einlage aus Sachwerten, wie z.B. beweglichen Sachen und Grundstücken, sowie aus Rechten, wie z.B. Forderun...
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Gründung
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Als Sachgründung wird die Gründung einer Aktiengesellschaft bezeichnet, bei der die Gründungsgesellschafter ihre Einlage ganz oder teilweise als Sacheinlagen einbringen. Bei einer Sachgründung ist jedoch eine Bewertung der Sacheinlagen durch unabhängige Prüfer gesetzlich vorgeschrieben, um eine Überbewertung der Sacheinlagen durch die Einbri...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Als Sachgründung wird die Gründung einer Aktiengesellschaft bezeichnet, bei der die Gründungsgesellschafter ihre Einlage ganz oder teilweise als Sacheinlagen einbringen. Bei einer Sachgründung ist jedoch eine Bewertung der Sacheinlagen durch unabhängige Prüfer gesetzlich vorgeschrieben, um eine Überbewertung der Sacheinlagen durch die Einbri...
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Die Sachgründung ist eine Gründung, bei der das Eigenkapital des zu errichtenden Unternehmens durch den oder die Gründer, im Gegensatz zur Bargründung, ganz oder zum Teil durch Sacheinlagen (zum Beispiel Grundstücke, Maschinen, immaterielle Vermögensgegenstände) eingebracht wird oder das Unternehmen vorhandene ode...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/s/sachgruendung.php

die Errichtung eines Unternehmens. Bei der Bargründung werden alle Einlagen der Eigentümer in Geld, bei der Sachgründung oder Illationsgründung ganz oder zum Teil in Sachgegenständen (z. B. Grundstücken) geleistet...
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https://www.wissen.de//lexikon/sachgruendung
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