[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Sabbathin-Sache, plur. die -n, an dem Kammergerichte zu Wetzlar, eine Sache, welche Sonnabends vorgenommen zu werden pflegt, wohin z. B. wichtige Interlocutorien gehören, welche einen Senat von vier Beysitzern erfordern.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_0_21
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