
Eine Rüge ist ein tadelndes Urteil, das eine Missbilligung zum Ausdruck bringt. Im Rechtsverkehr muss eine Rüge meist gewisse Formerfordernisse erfüllen (etwa Schriftlichkeit), um als formelle Beanstandung Wirksamkeit zu erlangen. Die Rüge hat insbesondere im Verhältnis des Vorgesetzten zum Untergebenen Platz, dessen Fehlverhalten gerügt wir...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Rüge

ist die Behauptung einer Rechtsverletzung. Vermutlich gibt es bereits im Frühmittelalter die Pflicht, bestimmte Geschehnisse (öffentlich) in bestimmter Form vorzubringen. In späterer Zeit finden sich verschiedene davon vielleicht beeinflusste Einrichtungen (z. B. Sendgericht, Feme). Ungewiß ist der Zusammenhang der R. mit dem sie seit dem Hochm...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Rüge, plur. die -n, ein altes, im Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort, welches so wie alle folgende Ableitungen und Zusammensetzungen nur noch hin und wieder in den Gerichten und in der gerichtlichen Sprechart vorkommt. Es bedeutete, 1) die Beschuldigung eines Verbrechens, so ...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_2_2083

Rüge , allgemein: aus ernsterem Anlass in entschiedener Form vorgebrachter Tadel, Anklage, Beschwerde, v. a. im Bereich des Rechts. Synonym verwendet wird in der gehobenen Sprache die Schelte; umgangssprachlich gebräuchlich sind auch Abreibung, Anpfiff, Anranzer, Anraunzer, Anschnauzer, Rüffel, Stan...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rüge , die, Parteienrecht: in einigen Parteien Form der innerparteilichen Sanktionsmassnahme gegen Parteimitglieder bei Verstößen gegen die Satzung oder die Grundsätze laut Programm der Partei, besonders bei »parteischädigendem Verhalten«. In der SPD ist die Rüge laut Organisationsstatut...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rüge, Recht: im bürgerlichen Recht beim Kauf und beim Werkvertrag die Anzeige des Käufers beziehungsweise Bestellers, dass die gekaufte Sache mängelbehaftet ist (Mängelrüge). Mit der Mängelrüge werden die Gewährleistungsansprüche geltend gemacht. Im Handelsrecht besteht beim beiderseitigen Handelska...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rüge (mhd. rüege = Behauptung einer Rechtsverletzung, Anklage, Tadel, Gerichtsbezirk). In der ma. Rechtsordnung bedurfte es eines Klägers (Rügers), um ein Gerichtsverfahren zu eröffnen ('ohne Kläger kein Richter'). Als Rüger konnten der Geschädigte auftreten, ebenso Angehörige seiner Sippe, Rügegesc...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/

Rüge , tadelndes Urteil, namentlich eines Vorgesetzten dem Untergebenen gegenüber; dann die Anzeige eines geringen Vergehens zum Zweck der gewöhnlichen Bestrafung. Zur Aburteilung eines solchen diente ehedem in vielen deutschen Ländern das Rügegericht (Rügeamt), das zu gewissen Zeiten und mit besondern Feierlichkeiten abgehalten wurde. Der Vo...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Recht) Tadel, Zurechtweisung, besonders im Kaufrecht und im deutschen Verfassungsrecht.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/ruege-recht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.