
Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV), geschlossen zwischen deutschen Bundesländern, regelt die Gebührenerhebung für Rundfunkgeräte (§ 8) und die Verteilung der Mittel (§§ 9 und 10) durch eine dazu am 20. Februar 1975 eingesetzte unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf Grundlage de...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
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