
Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages „sind eine technische Einrichtung, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk-Darbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind“ (§1, Abs.1, Satz 1 des RGebStV). == Rundfunkempfangsgeräte == ===...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkempfangsgerät
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