[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Ruderbank, plur. die -bänke, der Sitz der Ruderer auf einem Ruderschiffe. Eine Galeere von fünf und zwanzig Ruderbänken, welche auf jeder Seite 25, folglich zusammen 50 Ruderbänke hat; auf jeder Bank befinden sich vier bis sechs Mann, welche zusammen an Einem Ruder ziehen.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_2_2062
Keine exakte Übereinkunft gefunden.