[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Rittertag, des -es, plur. die -e, die feyerliche Versammlung der Ritterschaft einer Provinz; dergleichen Rittertage z. B. bey der Schwäbischen und Fränkischen Reichs-Ritterschaft üblich sind Versammelt sich nun die Ritterschaft eines Ritterkreises, so wird es ein Viertelstag genannt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_1_1573
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