(1952) nach dem Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 7. 1. 1952 (mit späteren Änderungen) der einer Zwangsanleihe entsprechende einmalige Beitrag der gewerblichen Wirtschaft zugunsten des vordringlichen Investitionsbedarfs der Grundstoffindustrie (besonders Kohlenbergbau, eisenschaffende Industrie...
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(1982) die aufgrund des Gesetzes zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts vom 20. 12. 1982 zur Förderung des Wohnungsbaus für 1983 und 1984 in der Bundesrepublik Deutschland erhobene Abgabe auf höhere Einkommen; 1984 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.
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