[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Ritterrath, des -es, plur. die -räthe, ein aus Personen ritterlichen Standes, d. i. Adeligen, bestehendes Raths-Collegium, besonders, wenn es sich vorzüglich mit den Angelegenheiten der Ritterschaft einer Provinz oder Gegend beschäftiget.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_1_1559
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