Rittermann Bedeutung

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Rittermann

Rittermann Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Rittermann, des -es, plur. die -leute, im Churfürstenthum Sachsen, Tagelöhner, welche auf dem Grunde und Boden eines Rittergutes, ein darauf erbautes Fröhnerhäuschen besitzen, und dem Rittergute zu gewissen Frohnen verbunden sind.
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