
Ristórno (richtiger: Ritorno, ital.; franz. Ristorne, engl. Return, "Rückkehr"), Zurückschreibung, Ab- und Zuschreibung eines Postens im Handelsbuch; namentlich die Ausgleichung eines irrig eingetragenen Postens durch Eintragen eines Gegenpostens von gleichem Betrag (Ristornieren, Stornieren). Im Versicherungswesen versteht man unter R...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

auf alle Zweige der Schadenversicherung sich beziehendes Recht des Versicherungsnehmers, die gezahlten Prämien zurückzufordern bzw. noch nicht gezahlte einzubehalten, wenn das versicherte Risiko nicht entstanden oder weggefallen ist.
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https://www.wissen.de//lexikon/ristorno
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