
Bezeichnung im früheren Eigenkapitalgrundsatz I a für bestimmte mit Preisrisiken behaftete Position en eines Kreditinstitut s. – Risikopositionen sind von Risikoaktiva (Bezeichnung im Eigenkapitalgrundsatz I) zu unterscheiden. Zu unterscheiden von Risikoaktiva. Nach dem Eigenmittelgrundsatz bestimmte mit Preisrisiken behaftete Position en eine....
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