
Nach MaRisk muss jede Bank aussagekräftige Risikoklassifizierungsverfahren zur erstmaligen bzw. turnusmässigen oder anlassbezogenen Beurteilung der Adressenausfallrisiken sowie ggf. der Objekt- und Projektrisiken einrichten. Die Bank muss Kriterien fixieren, die im Rahmen der Beurteilung der Risiken nachvollziehbare Zuweisung in eine Risikoklas.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/risikoklassifizierungsverfahren/ri
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