
Bemessungsgrundlage zur Anrechnung der Risikoaktiva im Handelsbuch ist im Wesentlichen bei 1. Bilanzaktiva sowie ausserbilanziellen Geschäften (ausser Gewährleistung en bei Swap-, Termingeschäft en und Optionsrechten) der Buchwert zzgl. der als haftendes Eigenkapital nach § 10 KWG anerkannten, den einzelnen Bilanzaktiva zuzuordnenden Vorso...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/risikoaktiva-anrechnungsbetraege-b
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