Richter/Richterin Bedeutung

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Richter/Richterin

Richter/Richterin Logo #40035Unabhängige, unparteiische und nur dem Gesetz verpflichtete Personen, die als Teil der rechtsprechenden Gewalt Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten treffen (Art. 92, 97 GG). Es wird zwischen (auf Lebenszeit ernannten) Berufs-R. und ehrenamtlichen R. (Schöffen; auf Zeit gewählt) unterschieden. Die rechtliche Stellung des R. ergibt sich aus den ...
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