[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. Reue empfindend und an den Tag legend, und in diesem Zustande gegründet. Ein reuiger Sünder. So bald ich will, sollst du reuig wieder zu meinen Füßen liegen Und reuig wird er dann, was er versagt, erflehn, Schleg, Ein reuiges Sehnen, Gryph. wo es aber in der im Hoc...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_1_1259
Keine exakte Übereinkunft gefunden.