
Das Reskript (lat.: rescriptum, das heißt so viel wie „Antwortschreiben“ oder „Rückantwort“) ist im römischen Recht eine Rechtsnorm zur Regelung von Rechtsfragen im Einzelfall und ähnelt insofern einem Verwaltungsakt (genauer gesagt einem Bescheid). == Römisches Recht == Per Reskript wurden Anfragen oder Eingaben öffentlicher oder pr...
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(zu lat. [N.] rescriptum) ist das eine Rechtsansicht zu einer Rechtsanfrage enthaltende Schreiben des römischen Kaisers. Es wird im 5. Jh. vom Papst übernommen und bis in die Gegenwart beibehalten. Im weltlichen Recht wird das R. dagegen später nur ganz vereinzelt verwendet (z. B. Reskriptprozess vor dem Reichshofrat).Lit.: Kaser § 87 IV; Söll...
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Reskrịpt das, römisches Recht: die kaiserliche gesetzesgleiche Entscheidung eines Einzelfalls.
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Antwort, Bescheid oder Verfügung
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227
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