
Requisition stammt aus dem Lateinischen, requirere bedeutet wörtlich aufsuchen, untersuchen, verlangen. Das Wort kann in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet werden: Requisition bedeutet im militärischen Sinne die Beschlagnahmung von zivilen Sachgütern für Heereszwecke. Dadurch unterscheidet sie sich von der Kontribution, bei der zivile...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Requisition

Requisition die, Völkerrecht: die nach der Haager Landkriegsordnung (Artikel 52) erlaubte Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen (im Unterschied zur Kontribution) für den Bedarf des Besatzungsheeres aus dem besetzten Lande gegen Bezahlung. (Kriegsrecht)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Requisition (lat., "Auf-, Nachsuchung"), im Verkehr der Behörden untereinander die Aufforderung zur wechselseitigen Unterstützung, namentlich das Ersuchen (Hilfsschreiben, Requisitionsschreiben) der Gerichte um Gewährung der Rechtshilfe (s. d.). Im Kriegswesen ist R. das Herbeischaffen von Lebensmitteln und militärischen Bedürfnissen...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Militär) Beitreibung oder Anforderung von Sachleistungen (Lebensmittel, Unterkunft u. Ä.) im besetzten oder eigenen Land zum Lebensunterhalt einer Truppe oder für einen öffentlichen Notstand.
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https://www.wissen.de//lexikon/requisition-militaer
(Recht) Ersuchen einer Behörde an eine andere, besonders um Rechtshilfe.
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https://www.wissen.de//lexikon/requisition-recht
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