Repatriierung , die Rückführung von Personen durch den Aufenthaltsstaat und die Wiederaufnahme im Heimatstaat, v. a. im Zusammenhang mit Kriegsereignissen (Kriegsgefangene, Evakuierte, Flüchtlinge); völkerrechtliche Regelungen enthalten u.a. die Genfer Abkommen von 1949. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Mit Repatriierung wird die Rückführung von Personen in ihren Heimatstaat bezeichnet. Z.B. von Kriegsflüchtlingen oder Kriegsgefangenen. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/repatriierung.php
(Kriegsrecht) Rückkehr von Kriegsgefangenen in ihre Heimat. Repatriierung muss nach dem Kriegsgefangenen-Abkommen von 1949 alsbald nach Einstellung der Feindseligkeiten beginnen; der Abschluss eines Friedensvertrags ist nicht erforderlich. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/repatriierung-kriegsrecht