
Die Altersgrenzen für vorzeitige Altersrenten Erreichen der Regelaltersgrenze werden stufenweise angehoben. Wer seine Rente dann vorzeitig in Anspruch nimmt, erhält einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 18,0 Prozent.
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Der Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat des früheren Renteneintritts. Siehe: Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten, Abschlag bei Renten wegen Todes, Abschlag bei Versorgungsausgleich und Abschlag bei vorzeitiger Altersrente ! We...
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