
Die Relevanzrechtsprechung bezeichnet höchstrichterlich entwickelte Grundsätze im Privatversicherungsrecht zur Milderung des „Alles-oder-Nichts-Prinzips“ bei Obliegenheitsverstößen von Versicherungsnehmern unter Geltung des alten Versicherungsvertragsgesetzes. Nach altem Versicherungsvertragsrecht kann sich die Versicherung, vor allem im K...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Relevanzrechtsprechung
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