
reklamieren, bürgerliches Recht: Rechte aus Mängelhaftung (Gewährleistung) geltend machen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Reklamieren (lat.), Widerspruch erheben, Vorstellung gegen eine behördliche Anordnung, z. B. Steuereinschätzung, machen, um Befreiung eines Militärpflichtigen vom aktiven Dienst nachsuchen (s. Reklamation); auch zurückfordern, z. B. die Herausgabe einer verlornen Sache von dem Finder verlangen; beanspruchen, in Anspruch nehmen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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