
Reiseabbruchversicherung, Reiserecht: Versicherung, die das Risiko einer Reisestörung nach Reiseantritt abdeckt. ûblicherweise schließt der Reisende zusammen mit der Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Diese kommt aber nur bei Nichtantritt der Reise zum Tragen. Nach Reiseantritt ist d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Siehe unter Reiserücktrittskostenversicherung.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/reiseabbruchversicherung.php
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