[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Reimgesetz,
(nicht gebräuchlich) des -es, plur. die -e, ein veraltetes, bey den ältern Dichtern übliches Wort, eine Strophe in einem Gedichte zu bezeichnen, welche auch wohl ein Reimsatz und ein Reimschluß genannt wurde; welche Ausdrücke aber gleichfalls ungewöhnlich sind.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_994
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