
Als reichsunmittelbar wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren. Sie wurden als reichsunmittelbare Stände oder Immediatstände bezeichnet. == Personen == M...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsunmittelbarkeit

ist die unmittelbare d.h. nicht durch einen anderen (Landesherrn) vermittelte Zugehörigkeit von Gütern oder Personen zum Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation). Sie entsteht ansatzweise im Hochmittelalter (13. Jh.). 1471 sieht die Kriegssteuerordnung vor, dass die der Verteidigung gegen die Türken dienende Reichssteuer durch den jeweiligen...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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