
Reichsfürsten (mlat. Principes imperii, Capita imperii). Hohe geistl. Würdenträger (Erzbischöfe, Bischöfe) wurden seit dem Wormser Konkordat (1122) vom König direkt mit weltlichen Herrschaftsrechten (s. Regalien) und Reichsgut belehnt und in den Reichsfürstenstand erhoben. Als Reichsfürsten galten a...
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Reichsfürsten , im ehemaligen Deutschen Reich die Mitglieder des Fürstenstandes. Die Würde eines R. konnte früher nur durch den wirklichen Besitz eines Reichsfürstenamtes, eines Herzogtums oder Grafenamtes, erworben werden; nach Rudolf I. wurde sie aber auch als bloßer Titel verliehen, so daß mit der Zeit der Unterschied zwischen den wirklic...
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