
Der Begriff Reichsfinanzverwaltung (RFV) bezeichnet die Gesamtheit aller Behörden und Dienststellen, die zwischen 1919 und 1945 dem Reichsfinanzministerium unterstanden. Das Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung trat am 10. September 1919 in Kraft. Ziel war die Schaffung einer reichseinheitlichen dreistufigen Finanzverwaltung. Umgangssprachlich...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsfinanzverwaltung
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