
ist der mit dem Reich besonders verbundene Adel. Dies ist insbesondere der reichsunmittelbare Adel. Im weiteren Sinn zählt hierzu auch der durch das Reich seit dem 14. Jh. (1346) geschaffene Briefadel. Bornhak, C., Deutsches Adelsrecht, 1929
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[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Reichsadel, des -s, plur. car. 1) Als ein Abstractum, die von dem Oberhaupte des Reichs ertheilte, durch das ganze Reich gültige adelige Würde. Ingleichen diejenige adelige Würde, vermöge welcher jemand niemanden als dem Kaiser und dem Reiche unterworfen ist. 2) Als ein Collectivum, d...
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Reichs
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Reichsadel , der ehemalige reichsunmittelbare Adel in Deutschland (s. Adel, S. 108).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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