Regrediénterbschaft Bedeutung

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Regrediénterbschaft

Regrediénterbschaft Logo #42295Regrediénterbschaft , im deutschen Lehn- und Privatfürstenrecht diejenige Erbfolge, wonach bei dem Erlöschen des Mannesstamms nicht die nächste weibliche Verwandte des letzten männlichen Sprosses und deren männliche Nachkommenschaft, sondern vielmehr die früher wegen des Vorhandenseins männ-^[folgende Seite]
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