
Mit Regelungsvorbehalt bezeichnet man u.a. eine Einschränkung in einem Grundrecht, die es dem Parlament oder der Regierung erlaubt die Grundrechtsausübung durch Normen auszugestalten (Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG). Von Eingriffsvorbehalt spricht man, wenn ein Grundgesetz in den Schutzbereich aufgrund eines Gesetzes erlaubt (z.B. Art. 2 Abs. 2 Satz 3 G...
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