standard benefitswurden in der Reichsversicherungsordnung alle Leistungen genannt, zu deren Erbringung die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet war. Der Begriff ist in das Krankenversicherungsrecht des SGB V nicht überführt worden. Allerdings wird er heute noch vielfach entspreche...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/r/index_00129.html

In der Gesundheitswirtschaft : standard benefits wurden in der Reichsversicherungsordnung alle Leistungen genannt, zu deren Erbringung die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet war. Der Begriff ist in das Krankenversicherungsrecht des SGB V nicht überführt worden. Allerdings wird er heute noch vielfach entsprechend verwendet. Gegenstücke zu den.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/regelleistungen/regelleistungen.ht
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