
ist der jeweils einem bestimmten Gericht zugeordnete Verfahrensabschnitt eines Rechtsstreites. Voraussetzung für einen R. ist eine mehrstufige Gerichtsbarkeit. Sie entsteht in Rom seit Augustus (63 v. Chr. - 14 n. Chr.) und danach wohl neu im Hochmittelalter. Die deutsche ordentliche Gerichtsbarkeit kennt seit 1877- 9 den meist dreistufigen Rechts...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Rechtszug, die Instanz oder der Verfahrensabschnitt eines Rechtsstreits vor Gericht, in den er v. a. durch Klage (erster Rechtszug) oder Rechtsmittel (weitere Rechtszüge) gelangt.
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Allgemeine Bezeichnung für die einzelnen Verfahrensabschnitte im Instanzenzug. So ist der 1. Rechtszug die Eingangsinstanz. Werden zulässige Rechtsmittel eingelegt geht das Verfahren in den nächsthöheren Rechtszug, z.B. als Berufung in den 2. Rechtszug.
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https://www.lexexakt.de/glossar/rechtszug.php
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