[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Rechtsstreit, des -es, plur. die -e, eine vor Gericht anhängig gemachte streitige Sache. Ingleichen ein Streit über eine rechtliche, die Gesetze und das Verhältniß gegen dieselbe betreffende Sache. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_696
Rechtsstreit, die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien (oder Beteiligten) über ein Rechtsverhältnis; der Prozess (mit Ausnahme des Strafverfahrens). Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
(Management) Ein Rechtsstreit ist eine in einem gerichtlichen Verfahren ausgetragene Auseinandersetzung zwischen zwei Personen oder Organisationen... Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/4073/rechtsstreit/